Allgemeine Geschäftsbedingungen von VIVA AKTIV
Inhaber: Diplom-Betriebswirt (FH) Gerold Imhof, Panoramastr.51, 72160 Horb
1. Allgemeines
Die AGB gelten für alle Angebote & Leistungen von VIVA AKTIV. Andere AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, VIVA AKTIV hat schriftlich der Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Präsentationen und Arbeiten
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von VIVA AKTIV mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von VIVA AKTIV. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von VIVA AKTIV zugrunde liegenden Ideen. In der Annahme eines Honorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von VIVA AKTIV.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von VIVA AKTIV im Rahmen von Präsentationen und Fotoarbeiten vorgelegten Arbeiten verbleiben bei VIVA AKTIV. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.10 auf den Auftraggeber über.
3. Widerrufrecht / Widerrufsbelehrung
3.1 Fotodienstleistungen und begonnene Ausarbeitungen sind nicht widerrufsberechtigt.
3.2 Defekte an Datenträger, die Gegenstand der von Viva aktiv erbrachten Dienstleistung sind, sind binnen 2 Wochen mit möglichst detaillierter Fehlerbeschreibung in Textform zu melden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Lieferung der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistung zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einem durch den Kunden unverschuldeten Defekt erfolgt eine für den Kunden kostenfreie Ersatzlieferung des Datenträgers inkl. der erbrachten Dienstleistung. Reklamierte Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat das Paket versichert und frei aufzugeben. Portokosten werden nach Prüfung der Reklamationsberechtigung zurückerstattet.
4. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
4.2 Von VIVA AKTIV übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche VIVA AKTIV erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von VIVA AKTIV. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist VIVA AKTIV nicht verpflichtet.
4.4 VIVA AKTIV verpflichtet sich zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch VIVA AKTIV. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers..
4.5 Eingelieferte Produkte, von welchen z.B. Fotos erstellt werden, können nach Wahl des Auftraggebers kostenpflichtig zurückgeschickt werden oder der Auftraggeber überträgt das Eigentum am Produkt zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung an VIVA AKTIV. Eine Wertverrechnung erfolgt dann aber nicht.
5. Auftragserteilung an Dritte
5.1 VIVA AKTIV ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.2 Aufträge an Dritte erteilt VIVA AKTIV in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
5.3 Für mangelhafte Leistung von Drittleistern, z.B. von Werbeträgern und Druckereien haftet VIVA AKTIV nicht. VIVA AKTIV verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
6. Lieferung, Lieferfristen
6.1 Die Lieferung durch uns erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollte ein speziell Geordertes Produkt nicht mehr verfügbar oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr lieferbar sein ist Viva aktiv berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Teillieferungen sind selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zurückzuweisen.
6.3 Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit, die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit dem für Sie zuständigen Frachtführer in Verbindung, damit ein Protokoll über eine beschädigte Sendung erstellt wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten Sendung/Ware zur Verfügung damit eine Ersatzlieferung erfolgen kann.
6.4 Von VIVA AKTIV zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe für Grafikarbeiten sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von VIVA AKTIV bestätigt worden ist.
7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
7.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
7.3 Rechnungen von VIVA AKTIV sind sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 VIVA AKTIV berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
7.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber VIVA AKTIV die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. VIVA AKTIV kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen.
7.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von VIVA AKTIV nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
7.7 Bei länger andauernden Projekten behält VIVA AKTIV sich die Erstellung von Teilrechnungen vor.
7.8 VIVA AKTIV behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
7.9 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von VIVA AKTIV sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
8. Eigentumsvorbehalt
VIVA AKTIV behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VIVA AKTIV zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
9. Stornierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann VIVA AKTIV pauschal 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern oder einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10. Nutzungsrechte
10.1 VIVA AKTIV wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung.
10.2 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat VIVA AKTIV von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
11. Impressum
Es kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers auf VIVA AKTIV hinweisen werden. Diese kann nur verweigern werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
12. Gewährleistung
12.1 Von VIVA AKTIV gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
12.2 VIVA AKTIV haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet VIVA AKTIV im Namen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.
12.3 Die Gewährleistungspflicht von VIVA AKTIV ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von VIVA AKTIV ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen.
12.5 Für an Viva aktiv übergebene Dias, Negative und Datenträger kann keine Haftung übernommen werden. Die zu verarbeitenden Originale müssen in einem zu verarbeitenden
Zustand gemäß der aktuellen Angaben von Viva aktiv sein.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Die Schadensersatzpflicht von VIVA AKTIV ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen VIVA AKTIV, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
13.2 Schadenersatzansprüche, die gegen VIVA AKTIV begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn VIVA AKTIV mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
13.3 VIVA AKTIV haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt.
13.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die VIVA AKTIV die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat VIVA AKTIV auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen VIVA AKTIV, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
13.5 Im Falle von Datenverlusten kann Viva aktiv nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich.
13.6 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von VIVA AKTIV liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn VIVA AKTIV oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. VIVA AKTIV informiert den Auftraggeber entsprechend unverzüglich und erstattet die entsprechende Gegenleistung.
13.7 Für Vermittlungsaufträge für gebrauchte oder neue Ware übernimmt VIVA AKTIV keinerlei Gewährleistung.
14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
14.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden für eine fehlerfreie und schnelle Bestellabwicklung in unserer EDV gespeichert.
14.2 Der Kunde ist berechtigt einer Nutzung seiner Adressdaten für Werbezwecke unsererseits zu widersprechen. Eine Weitergabe an Dritte für gewerbliche Zwecke erfolgt nicht.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Horb am Neckar. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Horb am Neckar oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von VIVA AKTIV.
16. Sonstiges
16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von VIVA AKTIV gestattet.
01.06.2011
|